Förderfähiger Personenkreis
Die staatliche Förderung der privaten Riester-Vorsorge erhalten
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
- Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten und
- Rentner wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer
Versorgung wegen Dienstunfähigkeit
Nicht gefördert werden beispielsweise Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Angestellte und Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte.
Gehört bei verheirateten Paaren nur einer der Partner zum förderfähigen Personenkreis, so hat immer auch der Ehepartner Anspruch auf staatliche Förderung. Er muss dazu nicht erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein und auch keinen eigenen Sparbeitrag leisten. Einzige Voraussetzung: Jeder Ehepartner schließt einen eigenen Vorsorgevertrag ab.
Dieser Riester-Rechner berücksichtigt nur die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamten und Empfänger von Amtsbezügen.